Aktuelle Themen
Facebook-Datenleck
Über 553 Millionen Facebook-Accounts sind von dem Datenleck betroffen Das sind 20% der weltweiten Nutzer.
Mit den gestohlenen Daten, insbesondere Vor- und Nachnamen, Mobilfunknummern, Geburtsdaten, Geschlecht, Beruf und Familienstand sowie privater E-Mail Adressen können Hacker Ihnen schaden.
Mögliche drohende Schäden sind der Missbrauch Ihrer Kreditkarten, die Übernahme von Online-Accounts oder schlimmstenfalls ein Identitätsdiebstahl.
SMS enthalten häufig Links zu Phishing-Seiten. Klicken Sie daher keine Links in SMS an!
Es liegen bereits zahlreiche Urteile vor, die den Betroffenen Schadenersatzansprüche zuerkennt haben.
Betroffen?
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Corona
Corona Entschädigung
Neue Hoffnung auf Entschädigungszahlungen Ihrer Betriebsschließungsversicherung für während der COVID-19-Pandemie im „Zweiten Lockdown“ erlittene Schäden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 18. Januar 2023 (IV ZR 465/32) entschieden, dass wegen der teilweisen Einstellung eines Hotelbetriebes in Niedersachsen Ansprüche gegen die Betriebsschließungsversicherung bestehen können.
Auch in anderen Branchen dürften sich daraus Schadenersatzansprüche gegen die Versicherung herleiten lassen, da der BGH für entscheidungserheblich hielt, dass mit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 19. Mai 2020 am 23. Mai 2020 in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. t und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 44a IfSG COVID-19 namentlich genannt wurde.
Gerne prüfen wir Ihre Ansprüche.
Online Casino
Online Casino Geld zurück
Bis zum 01.07.2021 waren Online-Glücksspiele in Deutschland – bis auf wenige Ausnahmen – rechtswidrig.
Viele Online-Casinos haben jedoch auch weiterhin keine Lizenz nach dem neuen Glücksspiel-Staatsvertrag, so dass auch spätere Verluste in vielen Fällen zurückgefordert werden können.
Der Anspruch richtet sich dabei auch gegen Banken oder Zahlungsdienstleister wie z. B. Klara.
Es liegen bereits Urteile mehrerer Landgerichte vor, die den Spielern Rückzahlungen von € 10.000 bis € 290.000 zugesprochen haben.
Gerne setzen wir Ihre Ansprüche für Sie durch.
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